Gewerbeverein
Strausberger Altstadt e.V.
Vorsitzender:
Thomas Frenzel
Große Str. 30
Tel.: 03341/ 2 31 61
Allgemeine Hinweise zu Ferienjobs
Ferienjobs bieten Schülern die ideale Möglichkeit erste Erfahrungen für das spätere Berufsleben zu sammeln und zum ersten Mal eigenes Geld zu verdienen. Auch wenn die Tätigkeiten meist einfacher Natur sind, übernimmt man Verantwortung für eine Aufgabe.
Wie alt muss man sein, um arbeiten zu dürfen?
Um Kinder und Jugendliche in Deutschland vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren, ist generell die Beschäftigung unter 15 Jahren verboten.
Für Schüler ab 13 Jahren gilt die Ausnahme, mit Einwilligung der Eltern höchstens zwei Stunden am Tag in bestimmten Bereichen unter altersgerechten Bedingungen zu arbeiten. Darunter fallen einfache Tätigkeiten wie Zeitungen/Werbung verteilen (ohne schweres Tragen), Erteilung von Nachhilfe, helfen bei Gartenarbeiten, Babysitten, Tiere und Pflanzen betreuen oder Reinigungsarbeiten.
Ab 16 Jahren darf man laut Gesetz höchstens acht Stunden am Tag arbeiten, wobei die Arbeitszeit zwischen sechs und 20 Uhr liegen muss. Ausnahmen sind hier nur im Bereich der Gastronomie gestattet. Ab 18 gelten die normalen Regelungen für Erwachsene. Das ausführliche Jugendarbeitsschutzgesetz kann nachgelesen werden.
Angebote für Schüler:
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